Die Kommission teilte am Montag mit, sie habe 39 Einzeluntersuchungen eingeleitet. Zu den betroffenen Unternehmen gehören der Brauereiriese AB Inbev, das Chemieunternehmen BASF und der Konsumgüterkonzern Henkel.
Schon vor mehr als drei Jahren hatte die EU-Kommission Belgien aufgefordert, wegen unzulässiger Regelungen Steuern von mindestens 35 internationalen Unternehmen nachzufordern - in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro. Damals nannte die Kommission aber keine einzelnen Firmen.
Die pauschale Entscheidung wurde inzwischen von einem EU-Gericht gekippt. Deshalb werden die Ermittlungen jetzt einzeln weitergeführt.
"Für alle Unternehmen muss Steuergerechtigkeit gelten. Wir glauben, dass die mit der Befreiung sogenannter Gewinnüberschüsse verbundenen erheblichen Steuerermäßigungen nur bestimmten multinationalen Unternehmen und nicht auch anderen Unternehmen in vergleichbarer Lage zur Verfügung stehen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Entsprechend den Vorgaben des Gerichts haben wir beschlossen, gesonderte beihilferechtliche Untersuchungen zur Bewertung der einzelnen Steuervorbescheide einzuleiten."
belga/dpa/est