Wie von Europcar vorher angegeben, habe ich den Wagen im Flughafenparkhaus abgestellt. Der Schalter von Europcar befindet sich in Sofia in der Abflughalle. Dort gebe ich die Schlüssel ab und frage, wie es mit der Übergabe sei. Ich könne ruhig schon mal mein Gepäck einchecken, sagt der Mitarbeiter. Das Auto werde er sich unterdessen anschauen. In zehn Minuten könnte ich dann zurückkommen.
Leider gehe ich auf das Angebot ein: Denn als ich zurückkomme an den Europcar-Schalter, hat mein Wagen plötzlich einen Kratzer. Gut ein Zentimeter lang, unter der Stoßstange, nur sichtbar, wenn man sich bückt. Der Europcar-Mitarbeiter zeigt mir ein Foto, das er angeblich gerade aufgenommen hat. Einen Zeitstempel hat es aber nicht, wie ich später herausfinden werde.
Da ich mir keiner Situation bewusst bin, bei der der Schaden hätten entstehen können, protestiere ich, unterschreibe das Rückgabeprotokoll und auch die Abbuchung von meinem Konto nicht. Alles ohne Erfolg: Gut 214 Euro zusätzlich zu der Automiete werden von meiner Kreditkarte abgebucht.
Den Schaden trägt der Mitarbeiter von Europcar nicht auf das Rückgabeprotokoll ein. Und gibt mir noch den Ratschlag, den Schaden meiner Versicherung in Belgien zu melden. Die könnte mir den Betrag sicher erstatten.
Das mache ich nicht, sondern versuche mich zurück in Belgien zu erkundigen, ob da in Sofia alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Einen ersten wichtigen Hinweis erhalte ich bei der Verbraucherschutzzentrale in Eupen. Am Telefon sagt mir Geschäftsführer René Kalfa: "Eine sehr wichtige Sache ist es, wenn man so ein Auto mietet und dann zurückgibt, dabei zu sein und dann auch mit der Person der Firma zu schauen, ob es überhaupt Kratzer gibt."
Das Angebot des Europcar-Mitarbeiters, schon mal in Ruhe mein Gepäck aufzugeben, war also nichts, was man als kundenfreundlich bewerten könnte. Obwohl es ja zunächst so klingt.
Das bestätigt auch Fédéric Maraite, Anwalt in der Kanzlei Zians & Haas in St. Vith. Auch er sagt, dass die einseitige Ausstellung des Zustandsprotokolls des Wagens nur dann Wert hat, wenn ich auch dabei gewesen wäre. Denn: "Der Angestellte ist jetzt keine vereidigte Person. Das ist ein Angestellter der Firma Europcar - und der gilt nicht als unabhängig. Von daher ist dessen reine Aussage, dass ein Kratzer verursacht wurde, ohne dass Sie den gemeinsam mit dem Mitarbeiter feststellen konnten, meiner Ansicht nach nicht rechtens."
Maraite findet noch ein weiteres Fehlverhalten von Europcar: "Ein zweites Element, was meiner Ansicht nach auch gute Erfolgsaussichten bietet, zumindest nach belgischem Recht, ist die Tatsache, dass auf dem Übergabeprotokoll, das heißt auf dem Protokoll, das der Mitarbeiter der Firma Europcar Ihnen ausgehändigt hat, nachdem Sie das Fahrzeug zurückgegeben haben, kein Schaden vermerkt wurde. Und das ist letztendlich ausschlaggebend. Das heißt, die Firma Europcar hat rein formell, auf ihrem eigenen Dokument, bestätigt, dass das Fahrzeug in Ordnung ist und keine sichtbaren Schäden aufweist. Von daher erfüllt meiner Ansicht nach die Firma Europcar hier nicht ihre Beweispflicht in Bezug auf den geltend gemachten Schaden."
Auch das Foto, das der Europcar-Mitarbeiter mir am Flughafen gezeigt hat, lässt Maraite nicht gelten. "Ein Foto sagt natürlich nichts darüber aus, wann dieser Schaden entstanden ist oder wer diesen Schaden verursacht hat. Dieser Schaden könnte theoretisch auch entstanden sein, nachdem Sie das Fahrzeug überlassen haben und die Firma Europcar bzw. der Angestellte das Fahrzeug versetzt hat. Das Foto sagt also nichts darüber aus, wann der Schaden entstanden ist und wer für diesen Schaden verantwortlich ist."
Dass mein Geld einfach ohne meine Unterschrift am Flughafen Sofia von meinem Konto abgezogen wurde, das sei allerdings korrekt. Im Kleingedruckten meines Mietervertrages würde stehen, dass ich dazu meine Einwilligung gebe. Natürlich nicht für Schäden, die ich nicht verursacht habe.
Europcar war nicht bereit, Stellungnahme zu diesen Vorfällen am Telefon zu geben. Nur schriftlich teilte mir Europcar Deutschland mit, über deren Dienste ich das Auto bestellt hatte: "Prozesse und Kosten müssen klar und verständlich erklärt sein. Dann ist auf Vertrauensbasis von beiden Seiten auch eine Rückgabe ohne den Kunden selbstverständlich kein Problem."
Und weiter heißt es: "Europcar Bulgarien ist keine Tochtergesellschaft, sondern eine rechtlich selbständige Ländergesellschaft. (…) Ihren Fall können wir leider nur aus Sicht eines 'Dritten' beurteilen. (…) Eine Bewertung Ihres Falles inklusive Verhalten/Prozesse können wir leider nicht abgeben."
Von dem Fall bleibt mir die Erkenntnis: Jedes Mietauto bei der Annahme gründlich auf Schäden untersuchen. Bei der Rückgabe immer zusammen mit einem Mitarbeiter die Übergabe machen.
Gegen Europcar Bulgarien könnte ich jetzt noch klagen - wohl mit Aussicht auf Erfolg. Aber bei der Summe von 214 Euro würde sich das wohl nicht lohnen, meint Anwalt Maraite.
Kay Wagner
Europcar auf den Kanaren ist dieselbe Mafia.
Habe vor 3 Jahren Online ein Wagen gemietet (Gran Canaria) am Flughafen angekommen hat Europcar mich ersteinmal um 250€ "Erleichtert" für eine notwendige Versicherung welche selbstverständlich im Buchungspreis nicht einbegriffen gewesen wäre der ohnehin schon teuer war im gegensatz zu vielen kleinen anbietern im Ort (ab 20€! pro Tag inklusive Vollkasko und völlig unproblematischer Barzahlung.
Kleiner Tipp: Den Mietwagen im Reisebüro um die Ecke anfragen (nicht online), die Mietwagen sind dort meist billiger und mit allen nötigen Versicherungen ausgestattet.
Wenn Ihre Zahlung per Kreditkarte abgewickelt wurde, würde ich an Ihrer Stelle versuchen, über die Bank bzw. das Kreditkartenunternehmen die Zahlung an europcar stornieren zu lassen. In einem solchen Fall muss der Autovermieter verdeutlichen, worauf er seine Ansprüche begründet und inwieweit ein Einverständnis des Kunden mit der Abbuchung vorliegt. Ein solcher Antrag landet dann nicht bei dem dubiosen Mitarbeiter, sondern eine Etage höher, wo evt. jemand sitzt, der um den guten Ruf der Firma besorgt sein könnte.
Ähnliche Fälle hatte ich mit unberechtigten Abbuchungen von Hotels, welche rückgängig gemacht wurden. Tipp: dem Kreditkartenunternehmen mitteilen, dass man es nicht in Ordnung findet, wenn es als “Erfüllungsgehilfe” unredlicher Unternehmen agiert... Viel Glück (immerhin kostet ein Versuch nichts!)