Nicht jeder kennt die Situation durch eigenes Erleben, doch es kommt immer wieder vor: Sitzenbleiben in der Schule. Bei dem einen zeichnet sich das schon während des Schuljahrs ab. Bei dem anderen kommt die Nachricht überraschend erst mit dem letzten Zeugnis. Die Reaktionen darauf können dann so unterschiedlich sein wie die Gründe, die zu dem schlechten Jahresabschlusszeugnis führen.
Fühlt sich jemand ungerecht behandelt, muss er das Urteil aus dem Zeugnis aber nicht einfach hinnehmen. In zwei Schritten kann er versuchen, das Ergebnis noch zu korrigieren, das Sitzenbleiben also zu verhindern.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Verfahren dabei im Grunde genau das gleiche, wie in der Französischen Gemeinschaft. Zunächst muss von den Eltern des Schülers - ein volljähriger Schüler kann das auch selbst machen - Einspruch bei der Schule selbst eingelegt werden. "Dann versammelt sich wieder der Klassenrat für den betroffenen Schüler", erklärt Pascal Hallemans, Studienleiter des Athénée Royal der Brüsseler Stadtgemeinde Woluwe-Saint-Lambert. "Die neuen Elemente, die von den Eltern oder dem Schüler vorgebracht worden sind, werden präsentiert. Und ausgehend davon kann dann jeder Lehrer sagen, inwieweit das die Beurteilung der Leistung des betroffenen Schülers eventuell verändern könnte."
Ein Argument, das zum Beispiel zur Änderung der Bewertung führen kann, ist ein Todesfall in der Familie. Hallemans führt aus: "Es kann vorkommen, dass ein Schüler während der Prüfungsperiode ein Familientrauma erlebt hat - zum Beispiel der Tod eines Familienmitglieds. In diesem Fall ist der Schüler nicht in einem als normal zu bezeichnenden Zustand, um die Prüfungen zu bestehen. In so einem Fall wird der Klassenrat diesen Umständen Rechnung tragen."
Nach dem Urteil des Klassenrats ist die schulinterne Bearbeitung des Falles abgeschlossen. Sind die Eltern oder der Schüler weiter nicht mit der Entscheidung einverstanden, gibt es die Möglichkeit, sich an ein externes Gremium zu wenden. Das wird im frankophonen Landesteil immer populärer. Im vergangenen Jahr gab es gut 1.500 Klagen vor dem Einspruchsrat, der im deutschsprachigen Raum Einspruchskammer genannt wird. 1.500 Klagen, das sind 20 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren.
Sogenannte formale Argumente haben vor dem Einspruchsrat am meisten Aussicht auf Erfolg, sagt Jean Laurent, Rechtsanwalt für Bildungsrecht im RTBF-Interview. Wie zum Beispiel die Zusammensetzung des Bewertungsgremiums oder eine falsche Korrektur. Viel schwieriger sei es, das Argument durchzusetzen, dass im Vergleich zu anderen Schulen die Anforderungen der Prüfung zu hoch gewesen seien.
Chancen auf Erfolg vor einem Einspruchsrat gibt es, aber sehr üppig sind sie nicht. Jeder fünfte Einspruch wird angeblich schon von vornherein abgelehnt. Von den behandelten Einsprüchen führe nur jeder zehnte zu einer Änderung des Schulurteils. Bezogen auf die 1.500 Einsprüche im vergangenen Jahr wären das rund 120 Fälle, in denen das Sitzenbleiben nach zwei Einsprüchen der Eltern, zunächst bei der Schule und dann vor dem Einspruchsrat, dann doch noch verhindert wurde.
Kay Wagner
Die Lernmoral ist heute eine andere als noch vor 10 - 15 Jahren.
Heute kommt das vermeindliche Wissen meistens aus dem Internet nicht aber mehr durch aktive Teilnahme am Unterricht in der Schule.
Der Irrglaube, dass in der Schule versaeumte, dann spaeter mit Hilfe des Internet nachholen zu koennen, ist eine Seuche mit weiter Verbreitung bei den Schuelern. Auch das Schulsystem nach dem unterrichtet wird ist vielfach abhaengig vom Gebrauch des Computers , wobei die Kopfarbeit, dass auch mit den Hausarbeiten anzueignende Wissen, weitgehend nicht mehr gefragt ist.
Die Konsequenz ist, dass die Faehigkeit des logischen Denkens und Zusammenhaenge zu erkennen, nicht mehr erlernt werden. LEIDER !
Unsere Schueler sind nicht duemmer als frueher, sondern das Schulsystem
ist ein anderes geworden, durch politische Fehlentscheidungen.