In erster Instanz hatte Steve Bakelmans eine vierjährige Gefängnisstrafe erhalten. Im Oktober 2016 war er nachts in die Wohnung seiner damaligen Freundin eingedrungen und hatte die Frau geschlagen, vergewaltigt und ausgeraubt.
Wegen des ausstehenden Berufungsverfahrens hatte Bakelmans seine Haftstrafe nicht angetreten. Am 4. Mai tötete der 39-Jährige dann Julie Van Espen, als diese tagsüber mit dem Fahrrad von ihrem Heimatort Schilde nach Antwerpen unterwegs war, um Freundinnen zu treffen.
Die für Dienstag geplante Nachstellung der Tat musste abgebrochen werden, da sich Bakelmans weigerte mitzuarbeiten. Sein Anwalt erklärte später, dies sei kein schlechter Wille gewesen. Sein Mandant habe sich physisch und psychisch nicht in der Lage gefühlt, das Verbrechen nachzustellen.
belga/mh