Die Richter in Brügge sprachen die Frau dennoch schuldig, an terroristischen Aktivitäten beteiligt gewesen zu sein.
Weil sie inzwischen ihr Alltagsleben wieder aufgenommen hat, wurde eine Strafe ausgesetzt. Allerdings muss sich die junge Mutter an einige Auflagen halten. So darf sie drei Jahre lang die sozialen Netzwerke nicht nutzen.
belga/vrt/jp