Die beiden Hauptangeklagten waren von den Geschworenen des Mordes mit Vorsatz schuldig gesprochen worden. Sie wurden auch der Folter, Vergewaltigung und Entführung für schuldig befunden.
Nach über acht Stunden Beratungen sprach die Jury am Dienstagabend die lebenslangen Haftstrafen aus. Die Geschworenen berücksichtigten dabei, dass die beiden keinerlei mildernde Umstände geltend machen konnten.
Zwei weitere Täter müssen 27 beziehungsweise 25 Jahre hinter Gitter. Der fünfte Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig war, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 29 Jahren verurteilt. Er war 16 Jahre alt und hatte Teile der Tat gefilmt.
Die Verurteilten hatten im März 2017 den damals 18-jährigen Valentin zunächst stundenlang gequält und gefoltert, bevor sie ihn mit verbundenen Händen lebend in die Maas geworfen hatten. Dort ertrank Valentin.
Beispiellose Gewalt
Als "extrem hart" bezeichnen einige Beobachter die Strafen, die gegen die fünf Angeklagten verhängt worden sind. Mit leichten Abweichungen entsprechen sie dem hohen Strafmaß, das bereits die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Als Begründung nannte die Jury des Geschworenengerichts die "beispiellose Gewalt und Verbissenheit", die jeder der fünf Angeklagten bei der Tat gezeigt habe.
Lebenslang für die beiden Hauptangeklagten bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre im Gefängnis bleiben müssen. Im Falle ihrer vorzeitigen Haftentlassung stünden sie allerdings für weitere 15 Jahre unter staatlicher Freiheitsüberwachung.
Die drei Mitangeklagten müssen mindestens ein Drittel ihrer Gefängnisstrafe absitzen. Was konkret Haftstrafen zwischen mindestens rund acht und zehn Jahren bedeutet.
Der Vater des Opfers zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Allerdings sagte er auch, dass die Höhe der Strafe an der Tatsache nichts ändere, dass er seinen Sohn Valentin nicht zurückbekomme.
belga/km/kw