In bestimmten Fällen von Verspätungen haben Zugreisende Anrecht auf eine solche finanzielle Kompensation. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Zug mindestens 60 Minuten Verspätung hat oder es auf ein und derselben Strecke mehrfach zu Verspätungen von 15 oder 30 Minuten kommt.
2018 reichten rund 57.000 Bahnkunden einen Antrag auf Entschädigung ein. In 75 Prozent der Fälle wurde dem Antrag stattgegeben.
rtbf/mh