Ein Polizist war mit einem Polizeifahrzeug mitten in Brüssel unterwegs, da wurde er auf ein Auto aufmerksam, dass offensichtlich viel zu schnell unterwegs war und im Zickzack-Kurs fuhr, also ständig die Spur wechselte.
Der Polizist nahm daraufhin die Verfolgung auf. Um an dem Fahrzeug dran zubleiben, musste er selbst auch Gas geben, verzichtete aber auf Sirene und Blaulicht, weil er den Raser nicht warnen wollte.
So passierte das Malheur: Er wurde selbst geblitzt mit über 70 km/h mitten in der Stadt. Der Raser konnte entkommen, noch bevor der Polizist das Kennzeichen erkennen konnte.
Der Polizist erhielt ein Knöllchen von über 154 Euro, die er aber nicht bezahlen wollte und so landete das Ganze vor Gericht.
Nun wurde es tatsächlich brenzlig für den Beamten: Denn die Staatsanwaltschaft behauptete, dass der Polizist sich zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht in einem dringenden Einsatz befunden habe.
In der Tat hatte seine eigene Dienststelle in der Verfolgung des Rasers keinen Noteinsatz gesehen hat. Trotz allem hat der Polizist das Bußgeld nicht bezahlen müssen.
Er konnte das Gericht davon überzeugen, dass es zum Wesen der Polizeiarbeit gehört, Verdächtige zu verfolgen, zu stellen und Beweise sicherzustellen, ob nun dringender Notfall oder nicht. Auf den akuten Fall bezogen heißt das, dass der Polizist bei der Verfolgung eines Rasers auch selbst zu schnell fahren durfte. Das Verfahren wurde eingestellt und das Bußgeld musste nicht bezahlt werden.
dh/sh/rasch