Geybels hatte im Jahr 2010 ihr Amt im Senat niedergelegt, nachdem ihre Verwicklung in eine Drogenaffäre bekannt geworden war.
Kurz danach erklärte Geybels, die Parteispitze der N-VA habe sie unter Druck gesetzt und zum Rücktritt gedrängt. Der Senat entschied aber, dass sie nicht mehr in ihr Amt zurückkehren konnte.
Der Gerichtshof für Menschenrechte kam jetzt zu dem Schluss, dass der Senat seine Mitglieder nicht ausreichend vor Willkür schützt.
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