Die Landwirtschaftsvereinigungen plädieren dafür, die Tiere notzuschlachten, doch die EU ist offenbar dagegen. Sie argumentiert, dass Vergütungen für das Notschlachten illegalen staatlichen Beihilfen gleichkommen würden.
Am Montag erschienen im Staatsblatt mehrere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu zählt unter anderem das Verbot, Geflügel aus verschiedenen Betrieben in denselben LKW zu transportieren.
belga/cd