Weniger als die Hälfte der Food Trucks erfüllen die Afsca-Vorschriften in Sachen Infrastruktur, Installation und Hygiene: nur 45 Prozent. Dabei gibt es allerdings regionale Unterschiede. Am besten sind die Food Trucks in der Provinz Wallonisch-Brabant, am schlechtesten im Hennegau. Lüttich rangiert mit 40 Prozent im Mittelfeld.
Der Durchschnitt ist im vergangenen Jahr gesunken, was laut Afsca allerdings daran liegt, dass die Kennzeichnung von Allergenen strenger geworden ist und viele Food Trucks sich noch nicht den neuen Regeln angepasst haben. Das ist auch die häufigste Beanstandung.
Was sind die anderen Verstöße?
Meistens fehlt die Möglichkeit, sich die Hände zu waschen - inklusive fließendem Wasser und Flüssigseife. Oft geht es auch um eine Nicht-Einhaltung der Kühlkette, um fehlende Hygiene oder nicht konforme Arbeitskleidung beim Personal.
Gelegentlich kommt vor, dass Waren nicht ordnungsgemäß aufgetaut werden, oder dass die Arbeitsflächen nicht sauber genug sind. Ganz selten haben die Kontrolleure abgelaufene Lebensmittel entdeckt - nur bei 1,6 Prozent der Kontrollen.
Was sagen die Food-Truck-Betreiber?
Seitens des Verbands "Belgian Food Truck Association" zeigt man sich grundsätzlich kooperativ. Eventuelle Probleme wolle man in den Griff kriegen und die Afsca sehe man als Partner und nicht als Feind, heißt es.
Man bedauert allerdings auch, dass die Afsca bei den Zahlen nicht zwischen Food Trucks und beispielsweise Ständen auf dem Weihnachtsmarkt unterscheidet, d.h. Betreibern, die vielleicht nur zweimal im Jahr etwas verkaufen und bei weitem nicht so gut über die Vorschriften informiert sind.
In der fehlenden Information und Kommunikation sieht der Verband auch die Hauptursache für die Verstöße. Deshalb rät er seinen Mitgliedern auch, den Weiterbildungen der Afsca zu folgen.
Der Verband fordert auch einen Nachweis, dass Food-Truck-Betreiber alle vorgeschriebenen Zertifikate besitzen, d.h. konforme Gasinstallation, Stromabnahme, Versicherungen und natürlich alles, was die Lebensmittel angeht. Sollte jemand diese nicht vorweisen können, erhält er auch keinen Zugang zum Online-Portal, auf dem die Aufträge zu sehen sind.
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