Das Urteil in erster Instanz war allerdings nicht vollstreckt worden, weil ein Berufungsverfahren eingeleitet wurde. Das sagte Justizminister Geens der VRT. Er kritisierte dabei die schleppende Prozedur in zweiter Instanz.
Ein Sprecher des Appellationshofs Antwerpen erklärte später, die Akte sei nicht als dringlich angesehen worden, weil das Gericht Erster Instanz nicht die sofortige Festnahme des Mannes angeordnet hatte.
Die 23-jährige Studentin war seit Samstagabend verschwunden. Schnell ging die Polizei von einem möglichen Gewaltverbrechen aus. Am Montag dann die traurige Gewissheit: In Merksem bei Antwerpen wurde im Albertkanal die Leiche der jungen Frau entdeckt.
Währenddessen suchte die Polizei schon nach einem "wichtigen Zeugen". Es wurden Bilder von einer Überwachungskamera verbreitet. Auf dieser Grundlage konnte der Mann identifiziert und später festgenommen werden. Es handelt sich um den 39-jährigen Steve B.
Er gilt nun als Hauptverdächtiger und wird am Dienstag dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Der Mann verfügt offenbar über ein langes Vorstrafenregister. Die Verurteilung zu vier Jahren Haft im Jahr 2017 war bereits seine zweite Verurteilung wegen Vergewaltigung.
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