Bisher waren Volksbefragungen nur auf kommunaler Ebene möglich. Das Dekret wurde Dienstagnacht mit großer Mehrheit verabschiedet.
Es sieht zwei unterschiedliche Möglichkeiten vor, wie Volksbefragungen zustande kommen können: zum einen durch das Parlament in Namur, zum anderen durch die Bevölkerung. Um ein Referendum auf den Weg zu bringen, sind 60.000 Unterschriften nötig. Das Ergebnis ist nicht bindend, sondern hat nur beratenden Charakter.
Die Befragung kann nur zu regionalpolitischen Zuständigkeiten stattfinden, wie zum Beispiel Raumordnung oder Wohnungsbau.
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