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Gericht verpflichtet Skeyes zur Offenhaltung des Luftraums

27.04.201909:24
  • Lüttich
Frachtflugzeug auf dem Flughafen von Lüttich-Bierset
Frachtflugzeug auf dem Flughafen von Lüttich-Bierset (Bild: Sophie Kip/Belga)

Ein Richter in Lüttich hat die Flugsicherung Skeyes dazu verpflichtet, den Luftraum über Belgien bis einschließlich Montag rund um die Uhr offen zu halten.

Für jede Stunde, die Skeyes den Luftraum doch schließen sollte, muss das Unternehmen ein Bußgeld von 250.000 Euro zahlen.

Zwei Frachtunternehmen, die am Liège Airport in Bierset angesiedelt sind, hatten vor Gericht ein Eilverfahren angestrengt. Sie sehen ihr Geschäft durch die wiederholten nächtlichen Schließungen des Luftraums gefährdet.

Skeyes hatte in den vergangenen Wochen immer wieder den Luftraum stundenweise geschlossen, weil nicht ausreichend Fluglotsen zur Arbeit erschienen waren. Die Fluglotsen wollen damit ihren Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen Nachdruck verleihen.

Für die Frachtfluggesellschaften ist das geschäftsschädigend. Frachtflüge werden bevorzugt in der Nacht abgewickelt. Der Flughafen Lüttich hat sein Hauptgeschäft in diesem Bereich.

Ihre Klage sehen das Cargo-Abfertigungsunternehmen Lachs und die israelische Cargo-Fluggesellschaft CAL auch durch die Tatsache gerechtfertigt, dass Skeyes ein Monopol auf die Flugsicherung habe und dadurch gleichsam verpflichtet sei, für das Funktionieren des Flugraums zu sorgen.

Die jüngste Sperrung der Flugraums fand in der Nacht auf Freitag statt. Bis Montag einschließlich Montagnacht drohen jetzt saftige Strafen für Skeyes, falls das wieder passieren sollte.

Kay Wagner

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