Sie darf das Gefängnis verlassen, sobald ein Platz in einer psychiatrischen Einrichtung frei wird. Das hat das Brüsseler Strafvollstreckungsgericht beschlossen, wie ihr Anwalt bestätigte.
Lhermitte hatte im Jahr 2007 ihre fünf Kinder im Alter von drei bis 14 Jahren getötet und war ein Jahr später zu Lebenslänglich verurteilt worden.
Die inzwischen 52-Jährige hatte 2017 zum ersten Mal einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung eingereicht. Damals wurde der Antrag noch abgelehnt.
belga/est.