Dafür haben sich die Abgeordneten der Kammer ausgesprochen. Damit stehen Soldaten und ihren Familien nach Unfällen und im Todesfall bei Inlandseinsätzen die gleichen Entschädigungen zu.
Das war bisher nicht der Fall. Das lag daran, dass im Gesetz ursprünglich nicht vorgesehen ist, belgisches Militär für Operationen im Inland heranzuziehen.
vrt/est