Demnach hätten im Todesfall die Hinterbliebenen keine Entschädigungsleistung erhalten. Auch gegen die Folgen schwerer Verletzungen waren die Soldaten nicht ausreichend abgesichert.
Laut VRT liegt das daran, dass es laut Gesetz eigentlich nicht vorgesehen ist, belgisches Militär für Operationen im Inland heranzuziehen. Etwas anderes sind Militärübungen. Soldaten, die daran teilnehmen sind genauso gut versichert wie ihre Kameraden im Ausland. Das gilt auch für Soldaten auf dem Weg zur Arbeit.
Verteidigungsminister Didier Reynders sicherte zu, dass das Verteidigungsministerium im Ernstfall finanzielle Unterstützung anbieten werde. Die nächste Föderalregierung müsse das Gesetz aber so schnell wie möglich anpassen.
vrt/sh/est