Das hat die Ratskammer von Brügge am Mittwochmorgen verfügt. Der Gerichtspsychiater hatte erklärt, die Frau sei zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen. Die Ratskammer folgte diesem Gutachten.
Eine Anklagekammer hatte die Frau zuvor unter Auflagen freigelassen.
belga/jp