Das Namensschild war im November des vergangenen Jahres erst eingeführt worden, damit sich Zugbegleiter bei der Verhängung von Geldbußen ausweisen können. Ohne diesen Namensausweis konnten Geldbußen wegen eines fehlenden Fahrscheins oder Belästigung nicht rechtskräftig verhängt werden. Die Gewerkschaften hatten bei Einführung des Systems Racheaktionen befürchtet.
Die Idee, den Namen durch eine Nummer zu ersetzen, kommt von einer Gewerkschaft. So können die Zugbegleiter weiter Geldbußen verteilen, ohne dass sie und ihre Familien Racheaktionen befürchten müssen.
Die nötige Gesetzesänderung soll nächste Woche in der Kammer verabschiedet werden.
HLN/MZ