Das tiefgefrorene Fleisch war im Sommer 2017 geliefert worden. Bei einem Teil der Lieferung war das Haltbarkeitsdatum um drei Wochen überschritten. Grund für den Fehler war offenbar menschliches Versagen.
Das Gericht sprach daher in der Sache trotz des Schuldspruchs keine Strafe gegen den Betrieb aus.
vrt/okr