4 Kommentare

  1. Wo ist das Problem? Diese Männer haben damals ihr Leben für Deutschland riskiert und haben natürlich Anspruch auf die Ihnen zugesagte Pension. Die Bundesrepublik Deutschland ist Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs und hat somit diese Verpflichtung zu erfüllen.

  2. Googeln Sie mal das Thema "Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs". Es ist wohl nicht so einfach und klar wie Sie das hier schreiben.

  3. Die SS war eine der verbrecherischsten Organisationen der Geschichte. Es kann nicht sein, dass eine Beteiligung daran jahrzehntelang großzügig honoriert wird, während Belgier, die Zwangsarbeit für Nazideutschland leisten mussten, mit einem Apfel und einem Ei (50 € im Monat) abgespeist wurden und werden.

  4. Mir stellt sich die Frage, ob die 30 Belgier freiwillig der Waffen-SS beigetreten sind, oder ob sie zwangsweise eingezogen wurden. Im letzten Fall dürfte es sich wohl um Bewohner der deutschsprachigen Region Belgiens handeln. Es sollte dann selbstverständlich sein, dass sie von Deutschland irgendwie entschädigt werden.
    Sind aber auch Personen zum Beispiel aus Flandern dabei, dürften diese sich freiwillig der Waffen-SS angeschlossen haben. Dann müsste man die Renten wohl anders betrachten.

    Die Waffen-SS war übrigens keine Einheit der Wehrmacht. Die SS war die Schutzstaffel der NSDAP, also eine Parteieinrichtung und keine staatliche Institution.