Es handele sich bei der Regelung nicht um unerlaubte Staatsbeihilfen, befanden die Luxemburger Richter.
Die EU-Kommission hatte 2016 von Belgien gewährte Steuervorteile für über 50 internationale Unternehmen für unzulässig erklärt. Die Firmen sollten deshalb Beträge in dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen. Einige von ihnen - sowie der Staat selbst - zogen gegen die Entscheidung vor Gericht.
Die Luxemburger Richter argumentierten nun, die 2005 eingeführte Steuerregelung für Gewinnüberschüsse sei keine gezielte illegale Staatshilfe gewesen. Die belgischen Behörden hätten unter anderem einigen Ermessensspielraum gehabt, wer von diesen Regelungen überhaupt profitieren könne.
Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts kann noch beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
dpa/rkr