Diese Paragraphen seien nicht mehr den heutigen Bedürfnissen angepasst. Die Experten plädieren aber auch für eine Straffung des Staatsgefüges, unter anderem auch ein "Belgien zu viert".
"Die Verfassung braucht ein Update", so formuliert es am Donnerstag die Zeitung De Standaard auf Seite eins. Und das ist die Meinung von einer Gruppe von Universitätsfachleuten um den Politikwissenschaftler Dave Sinardet von der Freien Universität Brüssel, VUB.
Die Experten aus Flandern, Brüssel und der Wallonie plädieren für eine gründliche Neufassung des Grundgesetzes.
Das wäre letztlich auch eine Staatsreform, aber nicht unbedingt in dem Sinne, wie man es sonst in Belgien versteht. Beispiel: Die Grundrechte seien in der Verfassung nicht ausreichend ausformuliert.
Im Wesentlichen stamme der entsprechende Passus noch aus der Zeit der ursprünglichen Abfassung 1830-31. Das mache die belgische Rechtsprechung allzu abhängig von europäischen und internationalen Rechtstexten.
Für die Experten könnte bei der Gelegenheit aber auch der belgische Föderalismus mal überdacht werden. Konkret schwebt ihnen eine Straffung vor: Frage sei, ob man nicht zu einem "Belgien zu viert" übergehen sollte: Vier Regionen, darunter eben auch eine deutschsprachige, die dann also auf Augenhöhe mit den drei anderen wäre.
Außerdem brauche auch der Senat eine Reform: Drei Optionen: Entweder man verwandelt den Senat in eine wirkliche Länderkammer, oder dort tagen Bürger, die ausgelost wurden, oder man schafft den Senat ab.
Roger Pint