In dem Prozess vor dem Strafgericht waren die vier Angeklagten am 12. Dezember freigesprochen worden. Ihnen war Menschenhandel und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation zur Last gelegt worden.
Mit auf der Anklagebank saßen auch acht Migranten. Nach Erkenntnissen des Gerichts hatten sie anderen Migranten - teils gegen Bezahlung - geholfen, illegal nach Großbritannien zu gelangen. Die acht Angeklagten wurden allesamt zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Einige der freigesprochenen Bürger sollen nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft den verurteilten Migranten ihr Mobiltelefon oder ihren tragbaren Computer zur Verfügung gestellt haben, um Straftaten vorzubereiten. Daher wird es jetzt zum Berufungsprozess kommen.
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