Man könnte meinen, die Justiz wolle hier ein Exempel statuieren, sagen verschiedene Beobachter. Fest steht: Den vier Gelbwesten wird vergleichsweise schnell der Prozess gemacht. Die fraglichen Ereignisse liegen ja erst ein paar Wochen zurück.
Im Fokus stehen die Protestkundgebungen der Gelbwesten vom 30. November bzw. 8. Dezember. Dabei war es zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen, an denen die vier Angeklagten beteiligt gewesen sein sollen. Die Männer sollen u.a. mit Steinen auf Polizisten geworfen und Ampelanlagen zerstört haben. Sie seien quasi in flagranti überführt worden, was ein Schnellgerichtsverfahren rechtfertige, hieß es. Der Anklage zugrunde liegen unter anderem Videobilder und auch Zeugenaussagen unter anderem von Polizeibeamten.
Die Angeklagten sind zwischen 23 und 44 Jahre alt. Bei einigen handelt es sich um der Justiz bekannte Straftäter.
Allesamt wird ihnen schwere Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt. Einer von ihnen wird zudem beschuldigt, einen Polizisten verletzt zu haben. Er selbst bestreitet das.
Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft doch exemplarische Haftstrafen zwischen ein und zwei Jahren gefordert. Die Verteidigung plädiert für eine Umwandlung in Arbeitsstrafen. Das Urteil wird für den 18. Januar erwartet.
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