Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sie nicht als Komplizen von Menschenschmugglern angesehen werden können, weil sie Migranten aufgenommen haben, die sich an dem Schmuggel beteiligten.
Acht weitere Personen, die keine Aufenthaltsgenehmigung in Belgien besaßen, wurden zu Haftstrafen von zwölf bis 40 Monaten verurteilt. Für die meisten wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Verurteilten gegen Bezahlung Menschen nach Großbritannien geschmuggelt hatten.
belga/cd