Dem König wurde eine Frist von drei Monaten gesetzt, in der er sich einem Vaterschaftstest unterziehen muss. So soll festgestellt werden, ob Albert II. der biologische Vater von Delphine Boël ist.
Der König hat allerdings immer noch die Möglichkeit, den Test zu verweigern.
Seit 1999 wird vermutet, dass die heute 50-jährige Künstlerin Delphine Boël eine uneheliche Tochter des Königs ist. Sie kämpft seit fünf Jahren vor Gericht darum, als Tochter von Albert anerkannt zu werden. Dazu musste sie zunächst die Vaterschaft von Jaques Boël anfechten.
Ein DNA-Test hatte bereits 2013 ergeben, dass er nicht der biologische Vater der belgischen Künstlerin sein kann.
König Albert II. hat noch keine Entscheidung getroffen
König Albert II. hat noch nicht entschieden, ob er sich - wie von einem Gericht gefordert - einem Vaterschaftstest unterziehen wird. Das hat sein Rechtsbeistand mitgeteilt. Geprüft wird offenbar ein Einspruch vor dem Kassationshof.
Das Verfahren vor dem Berufungsgericht soll am 14. Februar 2019 fortgesetzt werden.
Sollte sich letztlich eine Vaterschaft von Albert II. beweisen lassen, hätte Delphine Boël zwar Anspruch auf einen Teil des Erbes von Albert II., aber keinen Anspruch auf die Thronfolge oder Dotationen.
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