Die vier waren im Juni 2008 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt und einige Tage in U-Haft genommen worden.
Die Anklagekammer Brüssel verwies den Fall 2013 an ein Strafgericht. Der Kassationshof hob diese Entscheidung allerdings auf und übertrug den Fall erneut der Anklagekammer. Erst an diesem Montag, fünf Jahre danach, befasst sich die Kammer damit. Mittlerweile sind die Vorwürfe verjährt.
Die Anwältin einer Beschuldigten vermutet Absicht hinter der Verschleppung, um einen Freispruch aller Beteiligten zu umgehen. Die Mitglieder der Secours Rouge können jetzt Schadersatz geltend machen. Einige hatten infolge der U-Haft ihre Arbeit verloren.
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