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Gesetzesänderung: Sternenkinder werden als Kinder anerkannt

26.10.201811:52
  • Föderalregierung

Kinder, die leblos zur Welt gebracht werden, können künftig ein offizieller Teil der Familie werden. Eine neue Gesetzgebung sieht vor, dass sie mit einem offiziellen Namen registriert werden. Damit erhalten sie einen bürgerlichen Status.

Bisher ist es lediglich so, dass sogenannte Sternenkinder einen symbolischen offiziellen Vornamen erhalten. Und dies auch erst bei 180 Tagen der Schwangerschaft.

Sterben Babys im Mutterleib, gibt es keine offizielle Geburtenakte mit Nachnamen und keinen Eintrag in das Geburtenregister. Betroffene empfinden diese Situation als sehr schmerzhaft. Denn laut belgischem Gesetz war dieses Kind für die Gesellschaft nicht existent, während es für die Eltern längst ein Bestandteil der Familie geworden ist. Das soll sich jetzt ändern.

Das neue Gesetz soll ab Januar 2019 greifen. Kinder, die nach sechs Monaten der Schwangerschaft leblos geboren werden, können dann ebenfalls auf offiziellem Wege einen Familiennamen erhalten. Und für Kinder, die 140 Tage nach der Befruchtung sterben, kann künftig ebenfalls ein Vorname registriert werden. Bisher war dies erst bei 180 Tagen nach der Befruchtung möglich. Das ist aber in den Augen des zuständigen Justizministers Koen Geens veraltet.

Die Neuerungen treten ab Januar in Kraft. Eltern, die vor 2019 ein Sternenkind zur Welt gebracht haben, haben ebenfalls ein Jahr Zeit, um ihrem Kind auch noch einen offiziellen Familiennamen zu geben.

Julia Slot

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