Fouad Belkacem muss teuer bezahlen für das, was er spätestens seit 2010 angerichtet hat. Der heute angeblich 36-Jährige war damals als Anführer der radikal-islamistischen Bewegung Sharia4Belgium in den Medien aufgetaucht. Später wurde die Bewegung als terroristisch eingestuft.
Belkacem hatte offen zum Bruch mit der Demokratie aufgerufen. Er wollte die islamische Sharia in Belgien einführen. Mehrere junge Belgier soll er für den Kampf unter IS-Fahnen in Syrien und dem Irak angeworben haben. In neun Fällen ist er strafgerichtlich verurteilt. Seine Hauptstrafe bekam er 2015: zwölf Jahre Haft als Anführer einer terroristischen Vereinigung.
Das alles hat eine Rolle beim Richterspruch gespielt, wie Gerichtsprecher Jo Daenen der VRT sagte. "Die Auffassung des Gerichts ist es, dass eine Staatsangehörigkeit nicht nur bedeutet, gewisse Rechte zu haben, sondern auch Pflichten. Zum Beispiel grundsätzlichen Respekt für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit und die Demokratie. Das Verhalten von Belkacem war aber genau das Gegenteil davon."
All die Reue, die Belkacem jetzt im Prozess um seine belgische Staatsangehörigkeit an den Tag gelegt hat, hat also nichts gebracht. Er werde so etwas nicht mehr tun, hatte er gesagt. Was er wolle, sei einfach nur zu seiner Familie zurückkehren. Ein einfaches Leben führen.
Nach Marokko, woher seine Familie ursprünglich kommt und weshalb Belkacem auch noch die marokkanische Staatsangehörigkeit hat, dorthin habe er quasi keine Verbindungen. Er sei in Belgien groß geworden, seine Familie wohne schon Jahrzehnte in Belgien, so Belkacem früher im Prozess.
Alles keine Gründe für die Richter, Belkacem die belgische Staatsangehörigkeit nicht abzuerkennen. Belkacems Anwältin Liliane Verjauw findet das unverständlich. Sie wiederholte nach dem Urteil die Argumentation ihres Klienten: "Belkacem ist Teil einer Familie mit einer länger als 50-jährigen belgischen Vergangenheit. Das ist für mich auch ein sehr wichtiges Argument."
Auslieferung nach Marokko
Die Anwältin vermutet, dass Belkacem ein richtig fairer Prozess verweigert wurde. An ihm solle vielmehr ein Exempel statuiert werden. Deshalb glaubt die Anwältin auch, dass jetzt der nächste Schritt folgen wird, vor dem sich Belkacem fürchtet. Nämlich die Auslieferung nach Marokko.
Straffällig gewordene Ausländer – das ist ein Fall für den föderalen Staatssekretär Theo Francken. Dass mit dem N-VA-Hardliner in so einem Fall nicht zu spaßen ist, das machte Francken noch einmal deutlich. "Ich werde alles versuchen, um solche Menschen aus unserem Land zu schaffen und sie in ihre Herkunftsländer zurückzuschicken. In diesem Fall nach Marokko. Das werde ich natürlich versuchen", sagte Francken.
Doch er weiß auch, dass eine Auslieferung an Marokko nicht so einfach ist. Zunächst muss Belkacem seine Haftstrafe absitzen. Bis 2027 läuft die normalerweise. "Und dann gibt es natürlich noch Hindernisse", sagte Francken. "Die verschiedenen Berufungsinstanzen, um gegen eine Ausweisung zu klagen. Und schließlich muss ich auch mit den Marokkanern eine Übereinkunft haben, dass sie den Mann zurücknehmen. Was sicher auch nicht selbstverständlich ist. Aber ich werde mich darum kümmern und mit Nachdruck daran arbeiten."
Ob Belkacem noch einmal versuchen wird, gegen das Urteil vorzugehen, bleib abzuwarten. Er könnte den Kassationshof und in letzter Instanz den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. "Ich muss auf jeden Fall mit meinem Klienten sprechen. Und schauen, was wir machen können. Ob er überhaupt noch etwas machen möchte", sagte dazu seine Anwältin.
Kay Wagner