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  • 80 Jahre BRF
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Verbraucher dürfen eigene Verpackungen zum Einkaufen mitnehmen

22.10.201806:48
  • Afsca
Illustrationsbild: Jonas Hamers/Belga
Illustrationsbild: Jonas Hamers/Belga

Verbraucher in Belgien haben das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen alle Verpackungen zu verweigern, in denen Geschäfte Lebensmittel oder auch andere Produkte verkaufen. Das stellt die Aufsichtsbehörde für Lebensmittelsicherheit Afsca in der Zeitung La Dernière Heure klar. Grund für diese Klarstellung waren Klagen von Verbrauchern.

Vor allem Metzger und Fleischer hätten sich geweigert, ihre Produkte in Verpackungen zu verkaufen, die die Kunden selbst ins Geschäft mitgebracht hätten, berichtet die Zeitung. Die Metzger und Fleischer hatten sich bei ihrer Weigerung auf Vorgaben der Afsca berufen. Die Afsca würde es grundsätzlich verbieten, Frischfleischprodukte in Behältern zu verkaufen, die Kunden mitgebracht hätten.

"Falsch", sagt Afsca-Sprecherin Stéphanie Maquoi dazu in La Dernière Heure. Ein solch grundsätzliches Verbot gebe es nicht im Lebensmittelgesetz. Richtig sei allerdings, dass die Verpackungen der Verbraucher gewisse Voraussetzungen erfüllen müssten.

Solche Verpackungen müssten zum Beispiel sauber sein. Eine warme Speise gehöre in einen Behälter, der für warme Speisen vorgesehen ist. Säurehaltige Lebensmittel dürften nicht in Behältern mit Aluminium aus dem Geschäft getragen werden, um chemische Reaktionen zu vermeiden.

Bis Sonntag lief in Belgien die Aktion "21 Tage ohne Verpackungsmüll". Die Aktion sollte auf die Umweltbelastung durch unnötige Verpackungen hinweisen. Eine ehemalige Studentin der Freien Universität Brüssel hatte sie lanciert. 15 Personen des öffentlichen Lebens in Belgien hatten die Aktion unterstützt.

Kay Wagner

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