Die Abgeordneten der Kammer haben Donnerstagabend eine Änderung des Abtreibungsgesetzes verabschiedet. Das Abtreibungsgesetz wird nicht mehr Teil des Strafgesetzbuches sein wie bisher. Wer gegen die Regeln des Abtreibungsgesetzes verstößt, soll aber weiterhin strafrechtlich verfolgt werden können. Eine Frau darf demnach eine Schwangerschaft auf eigenen Wunsch abbrechen, sofern die Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erfolgt. Diese Regelung werten Kritiker als heuchlerisch.
In der Praxis bleibt also alles beim Alten: Wer in Belgien nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Abtreibung durchführt, der kann strafrechtlich verfolgt werden. Das gilt sowohl für die Frau, die abtreibt, als auch für den Arzt, der ihr dabei hilft.
Kritiker der Gesetzesänderung prangern genau das an. Die Änderung sei reine Kosmetik, ein Spiel mit Worten, wie es DéFI-Präsident Olivier Maingain nannte. Den betroffenen Frauen oder Ärzten sei es ja letztlich egal, ob das Gesetz im Strafgesetzbuch stehe, oder nicht. Für sie sei bedeutend, dass sie überhaupt strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen.
Dass die Regierung diese umstrittene Regelung vorgeschlagen hat, wird als Kompromiss gesehen. Vor allem die CD&V tut sich mit Rücksicht auf die christlichen Wurzeln der Partei schwer mit einer weiteren Liberalisierung der Abtreibung. Das gleiche gilt für die CDH als frankophone Schwesterpartei der CD&V.
Als einzige Oppositionspartei stimmte die CDH dann auch geschlossen für die Gesetzesänderung. Bemerkenswert auch: Zwei MR-Abgeordnete, also Mitglieder der Regierungsparteien, stimmten nicht für die Gesetzesvorlage. Sie enthielten sich der Stimme. Eine der beiden ist die deutschsprachige Abgeordnete Kattrin Jadin.
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