Die wenigsten lesen wohl bei Online-Käufen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Bei Ryanair sollte man das aber mal machen, meint Le Soir. Seit dem vergangenen Dienstag gelten nämlich bei dem irischen Billigflieger neue Regeln.
Unter Artikel 2.4 steht demnach sinngemäß, dass alle Beschwerden oder Klagen in Bezug auf den Kauf eines Flugtickets unter die Zuständigkeit irischer Gerichte fallen. Heißt also: Eine Klage etwa auf Entschädigung nach einem Flugausfall kann nur noch bei einem irischen Gericht eingereicht werden.
Ein Belgier zum Beispiel müsste sich dann also auch erst einen irischen Anwalt nehmen, um die Prozedur zu starten. Das machten wohl nur die Hartnäckigsten, meint Le Soir - zumal der Aufwand doch ziemlich groß sei, gemessen an den Beträgen, um die es in der Regel gehe. Ziel sei wohl eindeutig, die Kunden möglichst vor gerichtlichen Schritten zurückschrecken zu lassen.
Verbraucherschutzorganisationen reagieren empört. Das sei illegal, entspreche in jedem Fall nicht gängiger Rechtspraxis, zitiert Le Soir etwa einen Sprecher von Test-Achats. Man behalte sich gerichtliche Schritte gegen die Maßnahme vor.
Roger Pint