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Urteil zu Fouad Belkacem am 23. Oktober

25.09.201812:0025.09.2018 - 18:27
  • Antwerpen
  • Belgische Staatsbürgerschaft
Fouad Belkacem
Fouad Belkacem (Archivbild: Nicolas Maeterlinck/Belga)

Das Berufungsgericht in Antwerpen wird am 23. Oktober bekanntgeben, ob dem ehemaligen Kopf der islamistischen Organisation Sharia4Belgium, Fouad Belkacem, die belgische Staatsangehörigkeit aberkannt wird. Die Anwältin von Belkacem stellte am Dienstag klar, dass für sie die Aberkennung der Staatsangehörigkeit unverhältnismäßig sei.

Die Anwältin gab zu, dass Fouad Belkacem den Pflichten eines belgischen Staatsbürgers in der Vergangenheit nicht immer nachgekommen sei. Doch das sei Geschichte. Belkacem stelle keine Gefahr mehr für die Gesellschaft dar.

Er selbst, so seine Anwältin, sei damals überrascht gewesen, was für Ausmaße seine Organisation Sharia4Belgium angenommen hätte. Das tue ihm heute leid. Alles, was er wünsche, sei, bald wieder bei seiner Familie zu sein, zu arbeiten und das Leben eines ganz normalen Bürgers zu leben.

Belkacem war Anfang 2016 zu zwölf Jahren Gefängnis und einem Bußgeld von 30.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass Sharia4Belgium eine Terrorgruppe war. Belkacem war der Anführer von Sharia4Belgium.

Die Prozedur um die Aberkennung seiner Staatsangehörigkeit war vor knapp zwei Jahren angestoßen worden. Wenn er seine belgische Staatsangehörigkeit verliere, drohe ihm die Abschiebung nach Marokko. Dort besitzt Belkacem auch eine Staatsangehörigkeit. Aber, so sagt es seine Verteidigerin, dort hat er keinerlei Bindungen mehr hin. Seit 50 Jahren lebe seine Familie mittlerweile in dritter Generation in Belgien.

Kay Wagner

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