Die Mütter leben mit ihren sechs Kindern in einem Flüchtlingslager im Norden von Syrien. Nach Ansicht der Richter hat der belgische Staat in der Frage keine Befugnisse. Die Frauen waren 2013 als Witwen schon einmal aus Syrien nach Belgien geholt worden. Nachdem sie in Antwerpen Kinder zur Welt gebracht hatten, zogen sie nach Syrien zurück.
belga/jp