Auf dem Bizeps die 88, als Code für "Heil Hitler" und den Nazi-Adler. Dazu noch weitere Symbole auf den Beinen. Für gewöhnlich sind die Tätowierungen wegen der Uniform nicht zu sehen. Doch bei einer Abschiedsfeier für einen Kollegen kam der Buschauffeur in Shorts und Kurzarm-T-Shirt.
Die Belgische Liga gegen Antisemitismus bekam Wind von der Sache und nahm Kontakt mit der Stib auf. Die leitete eine interne Untersuchung ein und kündigte dem Mann am Montag. Die Stib ist der Ansicht, dass solche Tätowierungen ihren Werten und ihrer Deontologie-Charta widersprächen. Sie sieht auch eine Übertretung des Gesetz von 1995 zur Holocaustleugnung.
Die Brüsseler Staatssekretärin für Chancengleichheit Bianca Debaets begrüßte die Entscheidung. Die Stib müsse Werte wie Solidarität und Toleranz vertreten, und Aufrufe zum Hass bestrafen.
Der Mann war seit 26 Jahren bei der Stib. Er kann gegen die Kündigung Einspruch erheben, sowohl intern als auch vor einem Arbeitsgericht. Gewinnt er dort, dann muss die Stib ihn aber nicht wiedereinstellen.
Arbeitsrechtsexperten gehen aber davon aus, dass die Stib Recht behält. Ein derartiger Wertekonflikt mache eine Zusammenarbeit unmöglich und eine Kündigung rechtens. Das gelte übrigens auch für Äußerungen außerhalb der Arbeitszeit, beispielsweise durch Hassposts in den Sozialen Medien.
Volker Krings