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  1. Das ist tatsächlich ein erhebliches Problem, das nach meiner Kenntnis noch eine weitere Dimension hat. Die Bank gibt Sonderkonditionen für Neukunden, die sie ihren Bestandskunden vorenthält. Dh. Hat man eine Formel mit kurzer Zinsbindung dann ist man bei der Neufestsetzung auf den Bankzins angewiesen, dieser lag bei mir schon mal 2 % über dem Zinssatz für Neukunden. Ein Wechsel zu einer anderen Bank hat sich aus obigen Gründen nicht gelohnt. Hier entsteht mit Hilfe des Gesetzgebers ein Quasimonopol zum Nachteil des Kunden.
    Eine einfache Lösung wäre Grundschulden abtretbar zu machen und die Banken zu verpflichten eine abgelöste Grundschuld an einen neuen Kreditgeber abzutreten. Hier wäre dann nur eine kleine Gebühr für die Beglaubigung neben den ggf. eh fälligen Strafzinsen fällig.