2 Kommentare

  1. Man kann sich nicht in einem Land aufhalten und
    von dort aus Asyl für ein andere Land beantragen,
    da können noch so viele "Hilfs"-Organisationen
    herumschlaumeiern, wie sie wollen. Wer sich
    in Belgien befindet kann auch nur in Belgien
    Asyl beantragen. Es gibt kein Recht, sich auszusuchen
    wo man Asyl beantragt. Insofern führt der Begriff
    "Transitmigrant" in die Irre.

  2. Die Begriffe "Flüchtlinge", "Asyl", "Schutzbedürftige", "Verfolgte" usw. sind sooft missbraucht worden, dass man schon keinen Unterschied mit "Migranten" mehr macht.
    Der Vorschlag der beiden "Hilfsorganisationen" bedeutet doch nichts anderes als das jeder Erdenbürger das Recht erhalten soll in Belgien Unterkunft, Nahrung, medizinische Versorgung und juristische Beratung - vielleicht auch noch Taschengeld und WIFI Zugang - auf Staatskosten zu erhalten, bis er sich schliesslich entschliesst was er denn nun will, bzw. bis an sein Lebensende, wenn er denn z.B. nach England will, England ihn aber nicht will.
    Die Belgier haben dieses Recht nicht, die müssen ja schliesslich für die erforderlichen Gelder arbeiten.