Für viele der Opfer und Angehörigen begann nach den Anschlägen vom 22. März noch ein zweiter Leidensweg: Nicht nur, dass sie mit den medizinischen und psychologischen Folgen fertigwerden mussten. Obendrauf kam noch das Hickhack mit den Versicherungen. Viele mussten denn auch die Kosten für die medizinische Behandlung erst einmal vorstrecken. Je nach Schwere der Verletzungen kann das sehr schnell eine sehr große Summe werden. Entschädigt wurden sie, wenn überhaupt, dann nur viel später. Viele Prozeduren laufen immer noch.
Viele Opfer hatten genau das auch schon vor dem Untersuchungsausschuss der Kammer beklagt, der die Anschläge aufgearbeitet hat. "Sie fühlten sich vom Staat im Stich gelassen", so eine damals häufig gehörte Anklage.
Deswegen hatte der Ausschuss in seinem Abschlussbericht denn auch eine Reform des Systems gefordert. Und die Nachfolgekommission hat sich dann auch an die Arbeit gemacht und präsentiert jetzt einen Gesetzesvorschlag. Demnach soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Staat in einer ersten Phase einspringt und die Entschädigungen der Opfer von möglichen Anschlägen übernimmt. In einer zweiten Phase würde sich dann der Staat an die Versicherungsgesellschaften wenden und das Geld zurückfordern.
Roger Pint