Ab dem 1. November sind alle Aktionäre, die mehr als 25 Prozent des Kapitals einer belgischen Gesellschaft halten, dazu verpflichtet, ihren Namen zu hinterlegen.
Bisher hatte der Fiskus keinen Zugriff auf diese Daten. Lediglich das Immobilieneigentum und seit kurzem auch die Auslandskonten der Steuerzahler können die Finanzämter einsehen.
Experten sehen in der Maßnahme einen Schritt in Richtung Vermögens-Kataster. Vermögensflüsse am Finanzamt vorbei sollen dadurch in Zukunft erschwert werden.
rtbf/sh