Der Vorschlag war schon einmal mit dem Koalitionsabkommen von 2014 vorgebracht worden. Damals wurde er in einigen Gemeinden ausprobiert und als unbrauchbar abgelehnt. Bei den Gewerkschaften stößt der neuerliche Vorstoß auf Kritik.
Erst im Juli hat der Verfassungsgerichtshof die Verknüpfung von gemeinnütziger Arbeit und dem Bezug von Sozialleistungen für verfassungswidrig erklärt. Für die Regelung seien die Regionen zuständig, hatte der Hof sein Urteil begründet. Niemand darf dazu verpflichtet werden, ohne Lohn zu arbeiten.
Auf Vorschlag der Regierung Michel sollen Langzeitarbeitslose auf freiwilliger Basis gemeinnützige Arbeit leisten und dafür eine Prämie oberhalb der Sozialhilfe erhalten.
rtbf/sh