Die Richtlinie regelt die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen von Saisonarbeitern und ihre Rechte. Sie legt fest, dass sie unter gleichen Bedingungen arbeiten wie die Arbeiter des Landes, unter anderem was Lohn, soziale Sicherheit und Arbeitsbedingungen angeht.
Die Mitgliedstaaten der EU mussten die Richtlinie bis September 2016 in nationales Recht umsetzen. Das hat Belgien aber immer noch nicht getan. Nach mehreren Verwarnungen zieht die EU-Kommission jetzt vor Gericht. Sie schlägt ein Bußgeld von knapp 50.000 Euro pro Tag vor, bis Belgien der Aufforderung nachkommt.
Saisonarbeiter sind vor allem in der Landwirtschaft und der Tourismusbranche gefragt.
belga/km