Arbeitnehmer, die mindestens vier Fünftel arbeiten, dürfen bis zu 500 Euro im Monat steuerfrei hinzu verdienen. Das gilt für Gelegenheitsarbeiten bei Vereinen und Privatpersonen und auch für Mitarbeiter von Onlineplattformen wie dem Vermietungsportal Airbnb.
Bei saisongebundenen Aktivitäten, wie zum Beispiel Sporttrainern in Ferienlagern, darf die Summe von 500 Euro überschritten werden. Im Jahr darf der Nebenverdienst aber nicht höher als 6.000 Euro liegen.
Verbände fechten steuerfreien Nebenverdienst an
Gegen das Gesetz zum steuerfreien Nebenverdienst gibt es Widerstand. Der flämische Unternehmerverband Unizo, der Selbstständigenverband NSZ und auch der Bauernbund haben angekündigt, vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen. Durch den steuerfreien Nebenverdienst werde die Tür für unlautere Konkurrenz geöffnet, sagen die Verbände.
Die Maßnahme war im letzten Jahr im Sommerabkommen der Föderalregierung beschlossen worden, wurde aber lange Zeit blockiert.
belga/rtbf/est