Die Straffreiheit bezieht sich lediglich auf die ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft. Beibehalten wird die Forderung einer sechstägigen Bedenkzeit, die eine Frau einhalten muss, die einen Schwangerschaftsabbruch möchte.
Die Oppositionsparteien im föderalen Parlament sprechen sich mehrheitlich dafür aus, dass eine Abtreibung bis zur 18 Schwangerschaftswoche straffrei sein soll.
belga/mh