Die Lebensmittelbehörde hatte eine Mehrzweckhalle in Genk und eine Industriehalle in Beringen als vorübergehende Schlachthöfe anerkannt. Dort werden Schafe und Ziegen nach islamischem Ritual geschächtet.
Dagegen hatte die Tierrechtsorganisation Gaia vor dem Staatsrat geklagt und Recht bekommen. In der Urteilsbegründung heißt es, dass nur ein dauerhafter Betrieb als Schlachthof anerkannt werden dürfe, weil nur dann garantiert werden könne, dass die gesetzlichen Anforderungen an Infrastruktur und Tierschutz erfüllt seien.
Die Verpflichtung für alle Fleischproduzenten, sich an die geltenden Regeln zu halten, stelle keine Diskriminierung dar, auch nicht, wenn es um besondere religiöse Vorstellungen geht.
rtbf/sh