Fast eine halbe Stunde ließen die Sprecher der Staatsanwaltschaft die Pressevertreter aus dem In- und Ausland warten. Dann erst gaben sie ihre mit Spannung erwartete Stellungnahme ab. Alle warteten vor allem auf eine Antwort der Staatsanwaltschaft: Welches Motiv hatte der Täter? Gab es einen islamistischen Hintergrund, ja oder nein? Eine klare Antwort darauf blieb die Staatsanwaltschaft schuldig.
Sie fasste zunächst Fakten zusammen, die meist schon bekannt waren. "Der Täter ist Benjamin H.", sagte Sprecherin Wenke Roggen, "geboren 1987". Das passt zusammen mit dem Namen Benjamin Herman, der als 31-jähriger Täter der Presse schon seit Dienstag bekannt ist.
Dann fasste die Sprecherin noch einmal den Tathergang zusammen und begründete, warum sich die föderale Staatsanwaltschaft mit der Tat beschäftigt. "Die Taten sind als terroristische Morde und versuchte terroristische Morde eingestuft worden", sagte Wenke Roggen. Die ersten Ergebnisse der Ermittlungen würden diese Einschätzung als terroristische Tat bestätigen.
Und als die Sprecherin der Staatsanwaltschaft dann einige der Elemente aufführte, die zu dieser Einschätzung beitragen, da fiel auch der einzig richtige Hinweis darauf, dass es sich um eine islamistisch motivierte Tat handeln könnte, bzw. eine Verbindung zur radikal-islamistischen Propaganda. Die Sprecherin sagte nämlich: "Zu diesen ersten Elementen gehören die Art und Weise, wie der Täter vorgegangen ist. Es entspricht den Empfehlungen, die der Islamische Staat regelmäßig im Internet durch Nachrichten oder Videos gibt."
Einzelne Elemente aus der Tat in Lüttich, die mit IS-Videos übereinstimmen, sind laut der Sprecherin, dass der Täter Polizisten mit einem Messer angegriffen und ihnen danach die Dienstwaffe entwendet habe. Der Täter hat auch mehrmals "Allahu Akbar" gerufen.
Schließlich gäbe es auch noch die Informationen der Föderalpolizei aus Lüttich und der Staatssicherheit, nachdem der Täter in Kontakt mit radikalisierten Personen stand. Diese Informationen stammen allerdings aus 2016 und von Anfang 2017. Seitdem sind sie nicht mehr bestätigt worden.
Und so blieb es seitens der Staatsanwaltschaft dabei: Keine klare Aussage, ob die Tat von Lüttich tatsächlich als islamistische eingestuft werden kann. Das bleibt weiter spekulativ. Auch kein Wort dazu, ob der Täter schon in der Nacht zuvor einen Mann in der Ortschaft On ermordet hatte. Das hatte am Mittwochvormittag Innenminister Jan Jambon als Vermutung geäußert, nachdem schon mehrere Medien das überlegt hatten.
Doch das steht zurzeit nicht im Mittelpunkt der Ermittlungen. "Die Ermittlungen konzentrieren sich zurzeit auf die Frage, ob der Täter alleine gehandelt hat", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Lüttich: Hinweise auf islamistischen Hintergrund – Weiteres Opfer
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