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Fall Mawda: Anwälte prüfen Klage gegen De Wever und Francken

28.05.201806:36
  • Fall Mawda
Theo Francken und Bart De Wever (Archivbild: Dirk Waem/Belga)
Theo Francken und Bart De Wever (Archivbild: Dirk Waem/Belga)

Die Anwälte der Eltern des kurdischen Flüchtlingskindes Mawda, das vor eineinhalb Wochen durch eine Polizeikugel getötet worden ist, wollen N-VA-Chef Bart De Wever und Asylstaatssekretär Theo Francken zivilrechtlich verklagen. Die Anwälte werfen den beiden N-VA-Politikern die Veröffentlichung vertraulicher Informationen über die Familie von Mawda vor.

Damit es zu einem Prozess gegen De Wever und Francken kommen kann, müsste die Immunität der beiden Politiker aufgehoben werden. Die Anwälte der Eltern von Mawda schätzen die Chance dafür allerdings gering. Denn die Immunität müsste von Kammerpräsident Siegfried Bracke aufgehoben werden, ebenfalls ein N-VA-Politiker. Es sei unwahrscheinlich, dass Bracke seinen Parteiboss und den bei vielen Bürgern populären Staatssekretär durch so einen Schritt in Bedrängnis bringen könnte.

Juristisch gesehen geben sich die Anwälte allerdings selbstbewusst gegenüber der Zeitung Le Soir, die am Montag über die Klageabsicht berichtet. Es sei nicht richtig gewesen, dass De Wever und Francken Ende vergangener Woche Details aus der Geschichte der Familie veröffentlicht hätten. Man könne solche Informationen nicht im Parlament verweigern mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen, und dann Stunden später die gleichen Informationen im Fernsehen verbreiten.

Konkret geht es um die Vorgeschichte der Familie. Dass sie nämlich bereits einmal aus Großbritannien ausgewiesen worden war, Deutschland ihren Asylantrag abgelehnt hatte und sie jetzt erneut illegal versuchen wollte, nach Großbritannien zu gelangen.

Die Zeitungen der Sudpresse hatten ähnliche Informationen bereits kurz nach dem Tod der kleinen Mawda veröffentlicht, mit Hinweisen auf entsprechende Berichte der britischen Qualitätszeitung "The Guardian".

Kay Wagner

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