Attou saß seit Juni 2016 in Frankreich in Untersuchungshaft. Nach französischem Recht darf niemand länger als zwei Jahre in U-Haft festgehalten werden. Daher wurde Attou am Dienstag entlassen. Er wird in seine Heimatgemeinde Molenbeek zurückkehren.
Ein Brüsseler Gericht muss die Auflagen seiner Haftentlassung überwachen. Dazu zählt, dass er seine Wohnung nicht ohne Zustimmung des Untersuchungsrichters verlassen darf.
Attou steht weiter unter Anklage, der Prozess gegen ihn in Frankreich wird voraussichtlich 2020 beginnen.
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