Nach den Ausschreitungen in Brüssel vom letzten November sind am Freitag die Urteile gesprochen worden. In den meisten Fällen wurden die Angeklagten zu Arbeitsstunden verurteilt, ein Beschuldigter muss für ein Jahr ins Gefängnis. Für den Rapper Benlabel gab es einen Freispruch.
In einem ersten Prozess ging es um die Ausschreitungen am 11. November 2017. Damals war es nach dem Fußball-WM-Qualifikationsspiel zwischen Marokko und der Elfenbeinküste zu Randalen rund um die Brüsseler Börse gekommen. Dabei wurden Autos in Brand gesteckt und Geschäfte geplündert. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Personen beschuldigt, dafür verantwortlich zu sein, und Gefängnisstrafen von zwei bis drei Jahren gefordert.
Das Gericht in Brüssel entschied, dass fünf Angeklagte, denen eine Mittäterschaft bei Plünderungen und Brandstiftung an Autos vorgeworfen worden war, 220 Arbeitsstunden ableisten müssen. Die drei weiteren Angeklagten, darunter der Rapper Benlabel, wurden freigesprochen. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Verteidigung.
Einer der Anwälte der Angeklagten hatte in dem Prozess darauf verwiesen, dass die Polizei nicht ausreichend durchgegriffen habe. Ein Teil der Verantwortung läge deshalb auch bei ihr.
Im zweiten Prozess standen die Ausschreitungen vom 25. November 2017 im Mittelpunkt. Zwei Wochen nach den ersten Ausschreitungen kam es bei einer Demo erneut zu Zusammenstößen auf der Avenue Louise und an der Porte de Namur. Polizeibeamte wurden dabei körperlich angegriffen.
Zwei Personen mussten sich vor Gericht verantworten. Dieses verurteilte einen jungen Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr. Der zweite Angeklagte muss 300 Arbeitsstunden ableisten.
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