Die Story von Knack, die am Mittwoch unter anderem auch Le Soir aufgreift, ist schon ein ziemlicher Hammer. In der VRT brachte Autor Kristof Clerix die Geschichte auf den Punkt: Zwischen 2014 und 2016 hat ein flämisches Unternehmen - unterstützt von zwei spezialisierte Büros - Isopropanol nach Syrien ausgeführt - und das, ohne dass es dafür über die nötigen Genehmigungen verfügt hat.
Insgesamt seien es 96 Tonnen, die über diesen Weg von Belgien nach Syrien gelangt sind. Isopropanol ist ein Alkohol, der eigentlich als Reinigungs- oder Lösungsmittel verwendet wird. Eigentlich, aber eben nicht nur. Isopropanol ist ein sogenanntes Dual-Use-Produkt. Sprich: Es kann sowohl für zivile, als auch für militärische Zwecke gebraucht werden. Isopropanol kommt etwa auch bei der Herstellung des Nervengases Sarin zum Einsatz. Genau aus diesem Grund habe Syrien denn auch im Jahr 2013 neben seinen Giftgas-Beständen auch seine Isopropanol-Vorräte vernichten müssen, sagt Kristof Clerix.
Keine Exportgenehmigung
Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2013 Ausfuhrbeschränkungen erlassen. Isopropanol mit einem Reinheitsgrad von über 95 Prozent darf nur noch mit einer Sondergenehmigung nach Syrien exportiert werden. Nur: Auch noch danach hat besagte Firma mit Sitz in Antwerpen also weiter Isopropanol nach Syrien geliefert.
Eine Exportgenehmigung habe das Unternehmen aber nicht vorweisen können, sagt der Knack-Journalist. Den belgischen Zollbehörden sei das aber erst lange nach der Abwicklung aufgefallen, was doch befremdlich sei. Der Zoll hat wegen dieser fehlenden Papiere die drei Unternehmen vor Gericht zitiert. Der Prozess soll am 15. Mai vor dem Antwerpener Strafgericht stattfinden.
Fragen erlaubt
Aber mal ehrlich, sagt Knack-Journalist Kristof Clerix: Da sind doch Fragen erlaubt. Wie ist es möglich, dass der Zoll im Grunde erst bei einer Stichproben-Kontrolle über ein solches Exportgeschäft stolpert? Die Unternehmen hätten demgegenüber angegeben, dass selbst die Zollbehörden nichts von der Auflage gewusst hätten, dass es einer Exportgenehmigung bedurfte.
Klingt zumindest so, als hätten sich die zuständigen Stellen nicht wirklich mit Ruhm bekleckert. Florence Angelici, die Sprecherin des Finanzministeriums, wollte das in der RTBF aber nicht so stehen lassen. Sie hätten die besagten Unternehmen unter anderem auch deshalb verklagt, weil sie dem Zoll gegenüber falsche Angaben gemacht hätten.
Befremdlich ist dann aber wieder, dass andere offensichtlich durchaus von den Lieferungen gewusst haben. Das zumindest sagt Kristof Clerix. Ausgangspunkt der Recherche von Knack seien UN-Statistiken gewesen. Und darin stehe ausdrücklich, dass Belgien nach 2013 das einzige EU-Land gewesen sei, dass noch Isopropanol nach Syrien exportiert habe.
Die Unternehmen geben ihrerseits an, dass die Exporte lange vor 2013 begonnen hätten. Kunden seien Betriebe in Syrien gewesen, die Farben, Lacke und Kühlmittel herstellen. Vielleicht sind auch deswegen beim Zoll keine Roten Lampen angegangen.
Finanzminister in Verlegenheit
Dennoch: Der zuständige Finanzminister Johan Van Overtveldt war am Mittwochmorgen in der VRT doch etwas in Verlegenheit. Er versteckte sich hinter den Fakten: Ja, es laufe eine juristische Prozedur. Und er wolle erst den Prozess abwarten, bevor er den Vorfall kommentieren werde.
Eins sei wohl auch sicher, sagt Van Overtveldt: Es ist schwer zu glauben, dass Unternehmen, die mit Substanzen wie Isopropanol handeln, nicht wissen, dass da gegebenenfalls Ausfuhrgenehmigungen nötig sind. Bei der Zollbehörde habe es aber eine interne Untersuchung gegeben. Jedenfalls sei die letzte der problematischen Lieferungen 2016 erfolgt.
Roger Pint